(geprüft wird nach der gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV)

Hinweise für alle Prüfungen

Geprüft wird nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV

(siehe Downloads)

 

Nenngelder sind auf das Konto des jeweiligen Prüfungsleiters termingerecht einzuzahlen.

Die Kontodaten entnehmen Sie den Prüfungsdetails.

 

Ohne Überweisung ist keine Prüfungsteilnahme möglich!!!

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Bei allen Veranstaltungen unseres Klubs sind die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Corona-Regeln strengstens einzuhalten.

 

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Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer. Geprüft wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV.

 

Schleppwild kann jederzeit von der Prüfungsleitung kontrolliert werden.

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 Zu allen Prüfungen werden nur Hunde zugelassen, bei denen KEINE VERBOTENEN

EINGRIFFE laut österr. Tierschutzgesetz vorgenommen worden sind.

Einzige Ausnahme wie bisher: Hunde, bei denen aus medizinischen Gründen eine

Amputation der Rute vorgenommen werden musste. Dieser medizinisch notwendige

Eingriff muss mittels Attest durch den Tierarzt bestätigt werden.

 

Dieses Attest ist dem Prüfungsleiter bei der Prüfungsanmeldung vorzulegen.

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Infektiös kranke Hunde und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter (IJGHK) keine Haftung.

 

Tollwutschutzimpfung ist Pflicht! Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer.

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Auf die Einhaltung der Stahlschrotpflicht wird verwiesen, bei Verstoß trägt der Hundeführer die alleinige Verantwortung.