Prüfungen 2023

(geprüft wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV)

 

 

 

 

 Datum  Prüfung Ort  

 Prüfungs-

leiter

Nenn/Zahlungs.-

schluss 

Nenn.-

gebühr

15.04.2023 Bringtreueprüfung Geboltskirchen Heinrich Floss 03.04.2023 50.- EUR

(70.- EUR) *

22.04.2023 Anlageprüfung

Gilgenberg

 

Franz Baier
01.04.2023  50.- EUR

(70.- EUR) *

24.06.2023 

Schweiß - Sonderprüfung

 

Schalchen

 

Walter Schanda
03.06.2023

100.- EUR

(120.- EUR) *

26.08.2023 Feld- und Wasserprüfung

Ort im Innkreis

Adolf Hellwagner

Keine Nennung mehr möglich, da die Prüfung überbucht ist!

 65.- EUR

(85.- EUR) *

15/16.09.2023 VGP Mining

Siegfried Kreil

 

15.08.2023

Für Nennung vorzeitig geschlossen, da die Höchstteilnehmerzahl erreicht ist!

100.- / 120.-

(150.-/170)*

Nennschluss und Prüfungsgebühren sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Prüfungsordnungen sind auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich (15.- EUR)

WICHTIG FÜR ALLE PRÜFUNGEN

Nenngelder sind auf das Konto des jeweiligen Prüfungsleiters termingerecht einzuzahlen.

Die Kontodaten entnehmen Sie den Prüfungsdetails.

 

Ohne Überweisung ist keine Prüfungsteilnahme möglich!!!

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Bei allen Veranstaltungen unseres Klubs sind die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Corona-Regeln strengstens einzuhalten.

 

+++

Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer. Geprüft wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV.

 

Schleppwild kann jederzeit von der Prüfungsleitung kontrolliert werden.

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 Zu allen Prüfungen werden nur Hunde zugelassen, bei denen KEINE VERBOTENEN

EINGRIFFE laut österr. Tierschutzgesetz vorgenommen worden sind.

Einzige Ausnahme wie bisher: Hunde, bei denen aus medizinischen Gründen eine

Amputation der Rute vorgenommen werden musste. Dieser medizinisch notwendige

Eingriff muss mittels Attest durch den Tierarzt bestätigt werden.

 

Dieses Attest ist dem Prüfungsleiter bei der Prüfungsanmeldung vorzulegen.

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Infektiös kranke Hunde und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter (IJGHK) keine Haftung.

 

Tollwutschutzimpfung ist Pflicht! Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer.

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Formulare

Nennformular ÖJGV_DSGVO_neu.pdf
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Beitrittserklaerung.pdf
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Innviertler

Jagdgebrauchshunde Klub 

 

Adolf Hellwagner

Leiten 8

4680 Haag am Hausruck

 

Jochen Mühlböck

Hatting 13

4926 St. Marienkirchen am Hausruck