Termin: Samstag, 27. März 2021
Zusammenkunft:
10:00 Uhr im Gasthaus Mayrhuber („Ledererwirt“), Feld 2,
4682 Geboltskirchen, Tel.: 07732/3515
Prüfungsleiter: Heinrich Floss, Ramerding 13, 4932 Kirchheim, Tel.: 0664/999 5900,
Email: heinrich.floss@gmx.at
Prüfungsleiter-Stellvertreter: LHR Bernhard Littich, TEL.: 0681/20857106
Nenngebühr: € 50,- / Nichtmitglieder € 70,- / Nenngeld = Reuegeld
Nennschluss: 05. März 2021, die Nennungen sind an den PL zu senden.
Nenngeld-Einzahlungen auf Konto Heinrich Floß, IBAN AT17 1508 0002 2531 4400
Zugelassen: alle Vorstehhunde und Apportierhunde ab einem Alter von 18 Monaten
Mitzubringen: Ahnentafel, gültiger Impfpass
Das ausgelegte Wild wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und am Prüfungstag
verlost (Hase, Ente, Fasan, Marder und Fuchs). Dafür sind am Prüfungstag pro
Teilnehmer € 10,- vor Ort zu bezahlen. Das zugeloste Stück Wild ist nach der Prüfung
vom Hundeführer mitzunehmen.
Ohne beigeschlossene Einzahlungsbestätigung wird die Nennung nicht angenommen.
Termin: Samstag, 17. April 2021
Zusammenkunft: 7:00 Uhr im Gasthaus Pillichshammer "Wirt z`Moarhof" Maierhof 29, 4906 Eberschwang, Tel.: 07753/2087
Prüfungsleiter: LHR Bernhard Littich, Piesing 19, 4682 Geboltskirchen,
Tel.: 0681/20857106, Email: bernhard@littich.at
Prüfungsleiter-Stellvertreter: Gerhard Schöberl, Tel.: 0650/2509061
Nenngebühr: € 50,- / Nichtmitglieder € 70,- / Nenngeld = Reuegeld
Nennschluss: 01. April 2021, die Nennungen sind an den PL zu senden.
Nenngeld-Einzahlungen auf Konto Bernhard Littich, IBAN AT42 3425 0000 0302 6796
Zugelassen: alle Vorstehhunderassen
Mitzubringen: Ahnentafel, gültiger Impfpass, Jagdkarte, Flinte und genügend Patronen
Ohne beigeschlossene Einzahlungsbestätigung wird die Nennung nicht angenommen.
Termin: Samstag, 26. Juni 2021
Zusammenkunft: 7:00 Uhr im Gasthaus Kopp, Mitterholzleiten 14, 5231 Schalchen, Tel.: 07742 3210
Prüfungsleiter: BHR Walter Schanda, 5231 Schalchen, Häuselberg 27, Tel.: 0664/1909719, Email: walter.schanda@a1.net
Prüfungsleiter-Stellvertreter: Georg Ranftl, Tel.: 0676/4545145
Nenngebühr: € 100,- / Nichtmitglieder € 120,- / Nenngeld = Reuegeld
Nennschluss: 04. Juni 2021, die Nennungen sind an den PL zu senden.
Nenngeld-Einzahlungen auf Konto Walter Schanda, IBAN AT58 1504 1002 1511 3531
Zugelassen: alle Jagdhunderassen, Mindestalter 18 Monate
Mitzubringen: Ahnentafel, gültiger Impfpass. Jagdkarte
Es wird Rehschweiß verwendet.
Ohne beigeschlossene Einzahlungsbestätigung wird die Nennung nicht angenommen.
Termin: Samstag, 28. August 2021
Zusammenkunft: 7:00 Uhr in der Jausenstation Schachinger, Münsteuer 11, 4980 Reichersberg, Tel.: 07759/5415
Prüfungsleiter: Adolf Hellwagner, Leiten 8, 4680 Haag/H., Tel.: 0699/10551964,
Email: hellwagner.ijghk@gmx.at
Prüfungsleiter-Stellvertreter: OSR. Franz Lobmaier, Tel.: 0664/4123490
Nenngebühr: € 65,- / Nichtmitglieder € 85,- / Nenngeld = Reuegeld
Nennschluss: 14. August 2021, die Nennungen sind an den PL zu senden.
Nenngeld-Einzahlungen auf Konto Adolf Hellwagner, IBAN AT49 3425 0000 0362 8070
Zugelassen: alle Vorstehhunderassen
Mitzubringen: Ahnentafel, gültiger Impfpass, Jagdkarte, Schleppwild lt. PO. im Rucksack,
Flinte und genügend Patronen
Ohne beigeschlossene Einzahlungsbestätigung wird die Nennung nicht angenommen.
Termin: Freitag 04. und Samstag 05. September 2021
Zusammenkunft:
Prüfungsleiter: LHR ÖJGV Vize-Präs. Bernhard Littich
Prüfungsleiter-Stellvertreter: Obmann Siegfried Kreil
Nenngebühr: € 100,-bzw. € 150,-/ Nichtmitglieder € 120,-bzw. € 170,--/ Nenngeld = Reuegeld
Eine gesonderte Ausschreibung erfolgt in der Frühjahrsausgabe des "OÖ Jäger".
Ohne beigeschlossene Einzahlungsbestätigung wird die Nennung nicht angenommen.
Die Nenngebühr ist auf das in der jeweiligen Prüfung angeführte Konto des Prüfungsleiters einzuzahlen.
Ohne rechtzeitige Einzahlung ist keine Prüfungsteilnahme möglich.
Infektiös kranke Hunde und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Tollwutschutzimpfung ist Pflicht! Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer. Geprüft wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV.
Innviertler
Jagdgebrauchshunde Klub
Siegfried Kreil
Kaltenauerstraße 7
4962 Mining
Adolf Hellwagner
Leiten 8
4680 Haag/Hausruck