Prüfungen 2024

(geprüft wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV)

 

 

 

 

 Datum  Prüfung Ort  

 Prüfungs-

leiter

Nenn/Zahlungs.-

schluss 

Nenn.-

gebühr

23.03.2024 Bringtreueprüfung Geboltskirchen Heinrich Floss 09.03.2024 50.- EUR

(70.- EUR) *

20.04.2024 Anlagenprüfung

Geiersberg und Umgebung

 Jochen Mühlböck

01.04.2024  50.- EUR

(70.- EUR) *

22.06.20234

Schweiß - Sonderprüfung

 

Raum Höhnhart

 

Karl Heinz NEuhold
03.06.2024

100.- EUR

(120.- EUR) *

31.08.2024 Feld- und Wasserprüfung

Im Raum Gilgenberg am Weilhart

Mag. Ingrid Gatterbauer

28.07.2024

 65.- EUR

(85.- EUR) *

20/21.09.2024 VGP 
(Gamperer Stefan Gedächtnis-VGP)
Raum Helpfau-Uttendorf und Umgebung

Adolf Hellwagner

 

 

24.08.2024

100.- / 120.-

(150.-/170)*

Nennschluss und Prüfungsgebühren sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.

Prüfungsordnungen sind auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich (30.- EUR)

WICHTIG FÜR ALLE PRÜFUNGEN

Nenngelder sind auf das Konto des jeweiligen Prüfungsleiters termingerecht einzuzahlen.

Die Kontodaten entnehmen Sie den Prüfungsdetails.

 

Ohne Überweisung ist keine Prüfungsteilnahme möglich!!!

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Bei allen Veranstaltungen unseres Klubs sind die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Corona-Regeln strengstens einzuhalten.

 

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Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer. Geprüft wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung des ÖJGV.

 

Schleppwild kann jederzeit von der Prüfungsleitung kontrolliert werden.

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 Zu allen Prüfungen werden nur Hunde zugelassen, bei denen KEINE VERBOTENEN

EINGRIFFE laut österr. Tierschutzgesetz vorgenommen worden sind.

Einzige Ausnahme wie bisher: Hunde, bei denen aus medizinischen Gründen eine

Amputation der Rute vorgenommen werden musste. Dieser medizinisch notwendige

Eingriff muss mittels Attest durch den Tierarzt bestätigt werden.

 

Dieses Attest ist dem Prüfungsleiter bei der Prüfungsanmeldung vorzulegen.

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Infektiös kranke Hunde und Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Tollwut) vorgewiesen werden kann, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Für Schadenersatzansprüche jeder Art übernimmt der Veranstalter (IJGHK) keine Haftung.

 

Tollwutschutzimpfung ist Pflicht! Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer.

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Auf die Einhaltung der Stahlschrotpflicht wird verwiesen, bei Verstoß trägt der Hundeführer die alleinige Verantwortung.

Formulare

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Nennformular ÖJGV_DSGVO_neu.pdf
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